ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage unserer nachfolgend abgedruckten AGB, die Sie auch unter www.ardex.at abrufen können.
ARDEX bürgt für Qualität. Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Qualität unserer Produkte. Wir weisen aber auch darauf hin, dass unsere Gewährleistung laut AGB den sachgemäßen Gebrauch unserer Produkte voraussetzt. Produkte sind ausschließlich gemäß unseren Produktunterlagen zu verwenden und zu verarbeiten. Das bedarf besonderer Kenntnisse und die Beachtung von sämtlichen sachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir können in keinem Fall ein Ausführungsrisiko oder irgendein sonstiges Risiko übernehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARDEX Baustoff GmbH Hürmer Straße 40, A-3382 Loosdorf, Rev. 01/2023
1. Geltungsbereich
1.1. Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind auch unter www.ardex.at abrufbar. Abweichende Bedingungen von Ansprech-, Verhandlungs- oder Vertragspartnern oder sonstigen Beteiligten gelten nicht. Zur besseren Lesbarkeit werden sämtliche Ansprech-, Verhandlungs- und Vertragspartner sowie Beteiligte im Folgenden grundsätzlich als Kunden bezeichnet. Bei personenbezogenen Bezeichnungen und Abkürzungen gilt die jeweils gewählte Form für beide Geschlechter.
1.2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform. E-Mails sind ausreichend, wenn sie von uns durch vertretungsbefugte Personen bestätigt werden.
1.3. Die AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die wir ausführen bzw erbringen, und zwar unabhängig davon, ob ein Vertrag zustande kommt oder nicht. Die AGB sind zB auch dann anzuwenden, wenn wir lediglich Produkte präsentieren oder jemanden einschulen, beraten oder unterstützen. Die AGB gelten daher für jede Präsentation, Einschulung, Beratung und Unterstützung, bei der wir für wen und in welcher Form auch immer, sei es zB auch unentgeltlich oder unverbindlich, tätig werden. Die AGB gelten überdies für sämtliche Produkte, die wir liefern, und zwar unabhängig davon, ob sie als ARDEX-Produkte oder unter einer anderen Bezeichnung vertrieben werden. Die AGB sind auch dann an- zuwenden, wenn wir ein Produkt nach Vorgaben des Kunden herstellen.
1.4. Die AGB sind jedenfalls Vertragsbestandteile. Der Kunde bestätigt, dass sämtliche Vertragsbestim- mungen vor Vertragsabschluss im Einzelnen ausgehandelt wurden
1.5. Wir sind berechtigt, dem Kunden schriftlich von den AGB abweichende Bedingungen anzubieten, wenn wir es im Einzelfall für erforderlich halten.
2. Empfehlungen, Angaben, Schätzungen, Kostenvoranschläge und Angebote
2.1. Unsere Empfehlungen, Angaben, Schätzungen, Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbind- lich. Sie beruhen auf Informationen, die wir vom Kunden erhalten. Änderungen bleiben vorbehalten. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Informationen. Wir sind jederzeit berechtigt, ergänzende Informationen zu verlangen.
2.2. Wir sind berechtigt, Aufträge abzulehnen. Ein Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung an den Kunden zustande. Ersatzansprüche wegen eines nicht zustande gekommenen Vertrags sind ausgeschlossen.
2.3. Nachträgliche Änderungen, insbesondere von Mengen, Terminen und Fristen, bleiben vorbehalten. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Preise ergeben sich grundsätzlich aus den jeweils aktuellen Preislisten. Irrtümer und Druck- fehler bleiben vorbehalten. Ist in der Preisliste für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Leistung kein Preis angegeben, muss ein solcher gesondert vereinbart werden. Verbindlich sind stets nur die Preise, die wir dem Kunden also solche im konkreten Fall bekanntgeben. Beruht unsere Kalkulation auf Angaben des Kunden, bleiben Preisänderungen vorbehalten.
3.2. Sämtliche Preise sind Nettopreise in Euro und gelten ab Werk. Dazu kommen die Umsatzsteuer sowie sämtliche Kosten, Abgaben, Gebühren und Beiträge, die unmittelbar bei der Ausführung der Lieferung oder Leistung anfallen.
3.3. Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen werden jeweils auf die älteste Forderung und hier zuerst auf Zinsen und dann auf den offenen Rechnungsbetrag gebucht. Bank- und Überweisungsspesen trägt der Kunde jedenfalls selbst.
3.4. Die Zahlung ist dann rechtzeitig, wenn sie am Fälligkeitstag auf dem von uns angegebenen Konto eingelangt ist.
3.5. Bei verschuldeter Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir Verzugszinsen von 9,2 % über dem Basiszinssatz jährlich und ansonsten 4 %. Weiters hat der Kunde sämtliche Kosten zur zweckent- sprechenden Verfolgung unserer Ansprüche zu ersetzen.
3.6. Leistungsabweichungen jeder Art berechtigen uns zur Festsetzung neuer Preise. Das gilt sowohl im Fall von Leistungsänderungen, die auf Anordnungen des Kunden beruhen, als auch bei jeder Störung der Leistungserbringung. Preise gelten nur bei Beauftragung des gesamten Angebots.
3.7. Gerät der Kunde auch nur teilweise in Annahme- oder Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen auch zur Gänze einzustellen, Terminverlust geltend zu machen und alle offenen Forderungen fällig zu stellen, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten, Produkte auf seine Kosten zu verwerten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das gilt auch dann, wenn sich die Bonität des Kunden verschlechtert.
3.8. Wir sind jederzeit berechtigt, vom Kunden für das noch ausstehende Entgelt eine Sicherstellung bis zur Höhe eines Fünftels des vereinbarten Entgelts zzgl Umsatzsteuer und bei Verträgen, die innerhalb von drei Monaten zu erfüllen sind, bis zur Höhe von zwei Fünfteln des vereinbarten Entgelts zzgl Umsatzsteuer zu verlangen. Die Sicherstellung ist in Form einer abstrakten Bankgarantie zu erbringen. Kommt der Kunde dem Verlangen auf Leistung einer Sicherstellung nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen einzustellen, Terminverlust geltend zu machen und alle offenen Forderungen fällig zu stellen, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten, Produkte auf seine Kosten zu verwerten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
3.9. Treten wir berechtigterweise vom Vertrag zurück, hat uns der Kunde vollkommen schad- und klaglos zu halten und kann daraus keine Ansprüche ableiten. Wir sind unabhängig von einem Verschulden des Kunden und einem Schaden berechtigt, einen Ersatzbetrag von 10 % des gesamten Rechnungsbetrags zu beanspruchen.
3.10. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Österreichs, ist er selbst zur Einhaltung der Regelungen der Umsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hiezu gehört insbesondere die unaufgeforderte Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID). Der Kunde ist weiters verpflichtet, auf Anfrage alle von uns benötigten Auskünfte über sein Unternehmen zu erteilen.
4. Lieferungen und Leistungen
4.1. Wir liefern im Inland prompt, spätestens jedoch binnen acht Tagen ab Einlangen der Bestellung an der E-Mail-Adresse verkauf@ardex.at. In das Ausland (EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitgliedstaaten) liefern wir ausschließlich laut konkreter Vereinbarung. Die Lieferfrist ist jedenfalls gewahrt, wenn der Liefergegenstand unser Werk noch vor deren Ablauf verlassen hat, oder wir bis dahin die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
4.2. Wir liefern ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Versandart und Versandweg bleiben uns vorbehalten. Eine Versicherung schließen wir nur nach schriftlicher Auftragserteilung im Auftrag und auf Rechnung des Kunden ab. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.
4.3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand bzw die Teillieferung unser Werk verlassen hat. Wenn wir den Auftrag erhalten, Beladung oder Transport zu unterstützen, hält uns der Kunde in diesem Zusammenhang vollkommen schad- und klaglos.
4.4. Verzögert sich der Versand aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben, trägt der Kunde die Gefahr ab dem Zeitpunkt, in dem wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
4.5. Verzögert sich der Versand aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so hält er uns vollkommen schad- und klaglos. Als Ersatz für zusätzliche Lagerungskosten hat er uns mindestens 0,5 % des gesamten Rechnungsbetrags monatlich zu bezahlen. Außerdem sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen auch zur Gänze einzustellen, Terminverlust geltend zu machen und alle offenen Forderungen fällig zu stellen, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten, Produkte auf seine Kosten zu verwerten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
4.6. Treten wir berechtigterweise vom Vertrag zurück, hat uns der Kunde vollkommen schad- und klaglos zu halten und kann daraus keine Ansprüche ableiten. Wir sind unabhängig von einem Verschulden des Kunden und einem Schaden berechtigt, einen Ersatzbetrag von 10 % des gesamten Rechnungsbetrags zu beanspruchen.
4.7. Unsere Leistungen umfassen insbesondere die Präsentation von Produkten sowie die Einschulung, Beratung und Unterstützung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, uns über alle Umstände der Leistungserbringung rechtzeitig, vollständig und umfassend zu informieren. Er hat uns insbesondere auf alle möglichen Hindernisse hinzuweisen, die im Zuge der Leistungserbringung auftreten könnten. Der Kunde haftet für alle Folgen, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen. Der Kunde trägt in jedem Fall das gesamte Ausführungsrisiko und alle sonstigen Risiken selbst.
4.8. Die vom Kunden erteilten Informationen bilden die Grundlage für die Ausführung unserer Leistungen. Abweichungen und damit verbundene Kosten welcher Art auch immer gehen in vollem Umfang zu Lasten des Kunden.
4.9. Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass wir Baustellen und Arbeitsplätze ohne Einschränkungen erreichen können. Er hat auch auf seine Kosten die technischen Vorkehrungen zu treffen, um die reibungslose, ungehinderte und sichere Leistungserbringung zu ermöglichen. Überhaupt hat der Kunde auf eigene Kosten und von sich aus sämtliche Voraussetzungen für unsere Leistungen zu schaffen und zB behördliche Genehmigungen und Zulassungen einzuholen, Vorarbeiten und Abnahmen zu organi- sieren oder das Einvernehmen mit Dritten herzustellen.
4.10. Der Kunde ist nicht berechtigt, unserem Personal Weisungen zu erteilen, die von der Art und Weise oder vom Umfang unserer Leistungen abweichen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Kunden aus welchem Rechtsgrund auch immer zustehenden Forderungen vor.
5.2. Zur Weiterveräußerung des Liefergegenstands ist der Kunde erst nach vollständiger Zahlung unserer Forderungen berechtigt. Der Kunde verpflichtet sich, uns von jeder Klage und Exekution auf den Liefergegenstand unverzüglich per E-Mail zu verständigen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die mit der zweckentsprechenden Verfolgung unserer Ansprüche verbunden sind.
5.3. Sollte der Liefergegenstand vor der vollständigen Zahlung unserer Forderungen weiterveräußert werden, tritt der Kunde den Kaufpreis an uns ab.
5.4. Gerät der Kunde auch nur teilweise in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen auch zur Gänze einzustellen, Terminverlust geltend zu machen und alle offenen Forderungen fällig zu stellen, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferten Produkte zurückzuverlangen, sämtliche Produkte auf seine Kosten zu verwerten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
5.5. Treten wir berechtigterweise vom Vertrag zurück, hat uns der Kunde vollkommen schad- und klaglos zu halten und kann daraus keine Ansprüche ableiten. Wir sind unabhängig von einem Verschulden des Kunden und einem Schaden berechtigt, einen Ersatzbetrag von 10 % des gesamten Rechnungsbetrags zu beanspruchen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Wir leisten ausschließlich Gewähr für die einwandfreie Qualität unserer Produkte, die Richtigkeit unserer technischen Produktunterlagen sowie jeder Präsentation, Einschulung, Beratung und Unterstützung, und zwar jeweils im Zeitpunkt der Übergabe der Produkte und Unterlagen bzw Erbringung der Leistung; weiters dafür, dass Lieferungen und Leistungen vertragsgemäß und nach dem Stand der Technik erbracht werden. Darüber hinaus übernehmen wir keine Gewährleistung, zB auch nicht für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften, nachträgliche Aktualisierungen oder eine bestimmte Eignung eines Produkts. Empfehlungen, Angaben, Schätzungen, Kostenvoranschläge und Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und begründen weder eine Gewährleistung noch eine sonstige Haftung.
6.2. Unsere Gewährleistung setzt den sachgemäßen Gebrauch unserer Produkte voraus. Die Produkte sind bei sonstigem Ausschluss jeder Gewährleistung und jeder sonstigen Haftung ausschließlich gemäß unseren Produktunterlagen zu verwenden und zu verarbeiten. Stellen wir ein Produkt nach Vorgaben des Kunden her, haftet er uneingeschränkt für die Richtigkeit seiner Angaben.
6.3. Die Verwendung und Verarbeitung unserer Produkte bedarf besonderer Kenntnisse. Der Kunde ist insofern als Sachverständiger anzusehen, der sämtliche sachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten hat und beachten kann. Er hat auch jeden Mangel der entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten unbedingt selbst zu vertreten. Der Kunde kann sich nicht mit dem Fehlen der geforderten Eigenschaften entlasten. Er trägt in jedem Fall das gesamte Ausführungsrisiko und alle sonstigen Risiken selbst.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach ihrer Feststellung per E-Mail unter Angabe von Nummer und Datum der Rechnung und des Lieferscheins zu rügen. Unterlassene oder zu spät erstattete Mängelrügen schließen unsere Gewährleistung aus. In der Mängelrüge ist anzuführen, worin die Mängel im Einzelnen bestehen und unter welchen Begleitumständen sie aufgetreten sind. Durch unberechtigte oder bedingungswidrige Mängelrügen verursachte Kosten sind uns zu ersetzen.
6.5. Die Gewährleistungsfrist einschließlich jeder Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprü- chen beträgt ein Jahr ab Übernahme der jeweiligen Teil- bzw Einzellieferung oder Teil- bzw Einzelleistung. Für Produkte und insbesondere Systemergänzungsprodukte mit begrenzter Lagerfähigkeit bzw Haltbarkeit, die zur kurzfristigen Verarbeitung bestimmt sind, beträgt diese Gewährleistungsfrist sechs Monate. Dass innerhalb der Gewährleistungsfrist hervorgekommene Mängel schon bei Übernahme vorhanden waren, wird nicht vermutet.
6.6. Soweit wir Gewähr leisten, können wir binnen angemessener, mindestens aber vierwöchiger Frist nach unserer Wahl entweder den mangelhaften Gegenstand oder dessen mangelhafte Teile gegen einen mängelfreien Gegenstand bzw mängelfreie Teile austauschen oder nachbessern und dem Kunden eine der Preisminderung entsprechende Gutschrift erteilen oder den Vertrag auflösen und eine vollständige Rückabwicklung vornehmen. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Eine vom Kunden vorgenommene oder veranlasste Mängelbehebung schließt unsere Gewährleistung aus und damit verbundene Kosten werden von uns nicht erstattet.
6.7. Wir haften nur für Schäden, die wir unmittelbar durch unsere Lieferungen und Leistungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. In allen anderen Fällen trifft uns keine Haftung. Die Beschränkung gilt nicht für Personenschäden und Produkthaftungsfälle im Privatgebrauch.
6.8. Haben wir Gewähr zu leisten, gleichen wir die unmittelbaren Nachteile aus. Darüber hinausgehende Aufwendungen welcher Art auch immer werden nicht ersetzt. Jede schadenersatzrechtliche und sonstige Haftung ist betragsmäßig auf die zur Verfügung stehende Versicherungsdeckung beschränkt.
6.9. Der Kunde verpflichtet sich, uns von jedem Gewährleistungs- und Haftungsfall unverzüglich per E- Mail zu verständigen, uns die notwendigen Unterlagen zu überlassen und uns Gelegenheit zur Dokumen- tation, Prüfung und Abwehr von Ansprüchen zu geben. Der Kunde ist nur unter diesen Voraussetzungen berechtigt, Rückgriff zu nehmen. Die Vertragspartner haben überdies vereinbart, dass jeder Rückgriff, der auf Gewährleistung, Schadenersatz oder einen anderen Grund gestützt wird, den Bestimmungen dieses Vertrags und insbesondere den Beschränkungen gemäß 6.5, 6.7. und 6.8. unterliegt.
6.10. Werden wir wegen des Kunden zu Unrecht in Anspruch genommen oder müssen wir Ansprüche erheben, hat er uns in jedem Fall vollkommen schad- und klaglos zu halten.
7. Höhere Gewalt
7.1. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare und unabwendbare, nicht aus unserer Sphäre kommende bzw von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie zB Streik, Arbeitskampf, Energienotstand, Krisen wie Pandemien und Verzögerungen bei der Anlieferung von Rohstoffen oder Bauteilen.
7.2. Im Fall von höherer Gewalt sind wir an Termine und Fristen nicht gebunden. Fristen werden bis zum Wegfall der Auswirkungen gehemmt. Wir sind berechtigt, neue Termine und Fristen festzulegen. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
8.1. Unsere Produkte und sämtliche Unterlagen wie zB Kataloge, Prospekte, Pläne und Skizzen sowie unsere Marken, Muster und sämtliche Kennzeichen wie Logos sowie unser Know-how sind gesetzlich geschützt, und zwar insbesondere durch gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte.
8.2. Wir räumen dem Kunden die für seine Tätigkeit erforderlichen Lizenzen und Werknutzungsbewilligungen ein. Die Lizenzen und Werknutzungsbewilligungen sind zeitlich, räumlich und hinsichtlich der Verwertung beschränkt. Der Kunde darf die gewerblichen Schutzrechte und Werke nur während der Vertragslaufzeit verwenden, und zwar ausschließlich für den konkreten Zweck, ohne sie zu bearbeiten, zu ändern oder zu erweitern bzw bearbeiten, ändern oder erweitern zu lassen.
9. Datenschutz und Geheimhaltung
9.1. Der Kunde stimmt zu, dass wir sämtliche Daten im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen unter Wahrung des Datenschutzes speichern und verarbeiten. Darüber hinaus ist der Kunde damit einverstanden, dass wir Daten an Dritte weitergeben, soweit das für Lieferungen oder Leistungen erforderlich ist.
9.2. Der Kunde ist zur Wahrung unserer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verpflichtet. Dazu gehören insbesondere Kalkulation und Know-how. Darüber hinaus hat der Kunde sämtliche Informationen ver- traulich zu behandeln und Dritten nur zugänglich zu machen, wenn es im Zusammenhang mit unseren Lieferungen oder Leistungen erforderlich sein sollte.
10. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Streitfälle
10.1. Erfüllungsort ist Loosdorf.
10.2. Es ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen anzuwenden.
10.3. Streitfälle berechtigen uns, Lieferungen und Leistungen einzustellen. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten.
11. Schiedsvereinbarung
11.1. Alle Streitigkeiten und Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, sind bei der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) geltend zu machen und werden nach der Schiedsordnung des VIAC (Wiener Regeln) von einem gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichter endgültig entschieden.
11.2. Schiedsort ist Wien.
11.3. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Der Vertrag ersetzt alle mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand und enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern. Sämtliche Beilagen sind verbindliche Vertragsbestandteile.
12.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Forderungen durch Aufrechnung mit Ansprüchen welcher Art auch immer aufzuheben.
12.3. Der Kunde verzichtet darauf, den Vertrag wegen Irrtums oder aus irgendwelchen anderen Gründen anzufechten.
12.4. Der Vertrag geht auf jeden Rechtsnachfolger der Vertragspartner über. Die Vertragspartner verpflichten sich jeweils zu eine entsprechenden Überbindung.
12.5. Der Kunde trägt alle vertraglich nicht geregelten Kosten, Steuern und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Durchführung des Vertrags entstehen könnten.
12.6. Die Ungültigkeit, Unzulässigkeit oder Unausführbarkeit einzelner Bestimmungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die Vertragspartner werden solche Bestimmungen durch eine dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommende Regelung ersetzen.